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Der Känguruh e.V. ist seit dem 01.01.2003 vom Finanzamt Brühl (Steuernummer: 224/5792/3134) als gemeinnützig anerkannt worden. Beiträge und Spenden sind daher steuerlich absetzbar. Der Kontoauszug mit der Abbuchung wird vom Finanzamt als Spendenbeleg anerkannt (bis € 100,00). Ab € 100,00 erstellt der Verein eine Spendenquittung (Anschrift bei der Überweisung im Buchungstext angeben, da sonst keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann).
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